Bauplanung
Nachdem wir unser erstes Haus komplett selbst aus- und umgebaut haben, es verkauft und ein komplett neues gebaut haben, dieses nach dem Umzug in den Südwesten verkauft haben, wollten wir bei diesem Haus alles perfekt planen.
Alle Erfahrungen die wir bisher zum Thema Hausbau, Hausbaufirmen, Handwerker, Behörden etc. gemacht haben, sollten mit in die neue Planung und Vertragsgestaltung einfließen.
Alle Erfahrungen die wir bisher zum Thema Hausbau, Hausbaufirmen, Handwerker, Behörden etc. gemacht haben, sollten mit in die neue Planung und Vertragsgestaltung einfließen.
Fertighaus
Ein Fertighaus bietet heutzutage viele Vorteile. Die großen Fertigbaufirmen planen ganz individuell und produzieren computergestützt unter optimalen Bedingungen.
Nach intensiven Recherchen würde ich mit BW-Holzhaus bauen.
Nach intensiven Recherchen würde ich mit BW-Holzhaus bauen.
Massivhaus
Aus bauphysikalischen Gründen haben wir uns für ein Massivhaus entschieden. Mit einem 36,5-er Planziegel die Isolierungswerte nach EnEV 1072011 KfW70-Standard erreichen ohne Zusatzdämmung.
Architekt
Die Architektenleistung ist Teil des Hausbauvertrages. Wir haben uns über einen Planungsentwurf, der bereits in vielen Bereichen unseren Wünschen entsprach, an unsere Vorstellungen angenähert.
Wer mehr wissen möchte über unseren Architekten, wie zufrieden wir mit ihm sind und ob wir ihn weiterempfehlen können, kann sich gern bei mir melden.
Wer mehr wissen möchte über unseren Architekten, wie zufrieden wir mit ihm sind und ob wir ihn weiterempfehlen können, kann sich gern bei mir melden.
Gern kann ich im persönlichen Austausch etwas zu den geplanten bzw. bereits aufgelaufenen Kosten berichten. Nutzen Sie bei Interesse einfach das Kontaktformular.
Nur so viel, durch die Kündigung des Bauvertrages und das Ausschreiben aller restlichen Gewerke, belaufen sich die Zusatzkosten auf ca. 50.000 €.
Nur so viel, durch die Kündigung des Bauvertrages und das Ausschreiben aller restlichen Gewerke, belaufen sich die Zusatzkosten auf ca. 50.000 €.
Grundstück
Die Grundstückskosten machen bei unserem Bauvorhaben rund 26% aus. Davon 79% Grundstück, 10% Abriss und 11% Nebenkosten wie Makler, Notar, Steuern etc.
Die Grundstückskosten machen bei unserem Bauvorhaben rund 26% aus. Davon 79% Grundstück, 10% Abriss und 11% Nebenkosten wie Makler, Notar, Steuern etc.
Haus
Klar mit 60% machen die Hausbaukosten den Löwenanteil aus.
Klar mit 60% machen die Hausbaukosten den Löwenanteil aus.
Nebenkosten
Zu den Grundstücks- und Hausbaukosten kommen noch Baunebenkosten, Sonderausstattungen, Baumaßnahmen wie Terrasse, Wege und Stellplätze, Garten und vieles mehr. In Summe kalkulieren wir mit einem Anteil von 13% der Gesamtbausumme.
Zu den Grundstücks- und Hausbaukosten kommen noch Baunebenkosten, Sonderausstattungen, Baumaßnahmen wie Terrasse, Wege und Stellplätze, Garten und vieles mehr. In Summe kalkulieren wir mit einem Anteil von 13% der Gesamtbausumme.
Gern kann ich im persönlichen Austausch meine Erfahrungen und Tipps zur Gestaltung der Verträge weiter geben. Nutzen Sie bei Interesse einfach das Kontaktformular.
Bauvertrag
Der Bauvertrag enthält die Daten der Vertragsparteien, Ausführung und Lieferumfang, Bauzeit, Preise und Zahlungsmodalitäten, Umgang mit Mängel, Gewährleistungsmodalitäten, normal Vertragsklauseln für Änderungen, Rücktritt und Versicherungsfragen.
Lassen Sie sich rechtzeitig einen Vertragsentwurf aushändigen und nehmen Sie sich Zeit und einen Rechtsbeistand im Vorfeld. Im groben handelt es sich um die AGB der Baufirma.
Bau- und Leistungs- beschreibung
In den Bau- und Leistungsbeschreibungen geht es um die detaillierte Beschreibung des Bau-Solls. Die einzelnen Gewerke werden aufgelistet und die Materialien und Ausführungen werden beschrieben.
Grundsätzlich sollte diese Beschreibung so ausführlich wie möglich ausfallen, denn im Zweifel können Sie sich nur auf das beziehen, was dort beschrienen wurde.
Baupläne
Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung liegen oft nur die ersten Entwürfe vor. Die Ansichten des Hauses sind skizziert, die Raumaufteilung der Geschosse mit Anzahl und Lage der Fenster und Türen sowie ein Schnitt ergänzen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung die Vertragsunterlagen.
Im Anschluss werden die Unterlagen für das Bauamt erstellt. Noch detaillierter und aussagekräftiger werden die Werkspläne gezeichnet.
Bauvertrag
Der Bauvertrag enthält die Daten der Vertragsparteien, Ausführung und Lieferumfang, Bauzeit, Preise und Zahlungsmodalitäten, Umgang mit Mängel, Gewährleistungsmodalitäten, normal Vertragsklauseln für Änderungen, Rücktritt und Versicherungsfragen.
Lassen Sie sich rechtzeitig einen Vertragsentwurf aushändigen und nehmen Sie sich Zeit und einen Rechtsbeistand im Vorfeld. Im groben handelt es sich um die AGB der Baufirma.
Bau- und Leistungs- beschreibung
In den Bau- und Leistungsbeschreibungen geht es um die detaillierte Beschreibung des Bau-Solls. Die einzelnen Gewerke werden aufgelistet und die Materialien und Ausführungen werden beschrieben.
Grundsätzlich sollte diese Beschreibung so ausführlich wie möglich ausfallen, denn im Zweifel können Sie sich nur auf das beziehen, was dort beschrienen wurde.
Baupläne
Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung liegen oft nur die ersten Entwürfe vor. Die Ansichten des Hauses sind skizziert, die Raumaufteilung der Geschosse mit Anzahl und Lage der Fenster und Türen sowie ein Schnitt ergänzen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung die Vertragsunterlagen.
Im Anschluss werden die Unterlagen für das Bauamt erstellt. Noch detaillierter und aussagekräftiger werden die Werkspläne gezeichnet.
unser Anwalt
Ohne Beratung durch einen Fachanwalt für Baurecht, sollte man keinen Bauvertrag unterzeichnen. Wir sind mit der Kanslei-Berck gut beraten.
VOB
Unser Bauvertrag sieht die Ausführung der Bauleistungen nach VOB Teil B und C vor.
Die VOB/B übernimmt im Bauvertrag die Funktion der AGB im Sinne des BGB mit der Zielsetzung, allgemeingültige Regeln für das private Baurecht aufzustellen, weil das Werkvertragsrecht im BGB die komplexen Besonderheiten des privaten Baurechts nicht ausreichend berücksichtigt.
Ohne Beratung durch einen Fachanwalt für Baurecht, sollte man keinen Bauvertrag unterzeichnen. Wir sind mit der Kanslei-Berck gut beraten.
VOB
Unser Bauvertrag sieht die Ausführung der Bauleistungen nach VOB Teil B und C vor.
Die VOB/B übernimmt im Bauvertrag die Funktion der AGB im Sinne des BGB mit der Zielsetzung, allgemeingültige Regeln für das private Baurecht aufzustellen, weil das Werkvertragsrecht im BGB die komplexen Besonderheiten des privaten Baurechts nicht ausreichend berücksichtigt.