Massivhaus
Aus bauphysikalischen Gründen haben wir uns gegen ein Fertighaus und für ein Massivhaus entschieden. Mit einem 36,5er-Planziegel werden die Isolierungswerte nach EnEV 10/2011 (KfW70-Standard) ohne zusätzliche Dämmung erreicht.
Archiv · 2013 – 2015
Über zwei Jahre hinweg haben wir Planung, Bau und Fertigstellung unseres Einfamilienhauses dokumentiert – als Erinnerung für uns selbst und als Einblick für interessierte Bauherren. Diese Seite ist die konsolidierte Archivfassung der ursprünglichen Dokumentation.
Nach zwei vorangegangenen Bauprojekten wollten wir bei diesem Haus alles so gründlich wie möglich planen – mit allen Erfahrungen, die wir bis dahin mit Hausbaufirmen, Handwerkern und Behörden gemacht hatten.
Aus bauphysikalischen Gründen haben wir uns gegen ein Fertighaus und für ein Massivhaus entschieden. Mit einem 36,5er-Planziegel werden die Isolierungswerte nach EnEV 10/2011 (KfW70-Standard) ohne zusätzliche Dämmung erreicht.
Die Architektenleistung war Teil des Hausbauvertrages. Über einen vorhandenen Planungsentwurf, der bereits in vielen Bereichen unseren Wünschen entsprach, haben wir uns an unsere Vorstellungen angenähert.
Die Vertragsphase war im Rückblick die wichtigste Phase – hier entscheidet sich, was das Bauunternehmen schuldet und worauf man sich im Zweifel berufen kann.
Vertragsparteien, Lieferumfang, Bauzeit, Preise, Zahlungsmodalitäten, Mängelregelung, Rücktritts- und Versicherungsfragen. Wir haben uns den Vertragsentwurf rechtzeitig aushändigen lassen und vor Unterzeichnung mit einem Fachanwalt für Baurecht durchgesprochen.
So detailliert wie möglich – im Zweifel kann man sich nur auf das berufen, was hier festgehalten ist. Jede Ausstattung, jedes Material, jede Ausführung gehört dokumentiert.
Unser Bauvertrag sah die Ausführung nach VOB Teil B und C vor. Parallel haben wir eine baubegleitende Qualitätssicherung durch den TÜV Süd beauftragt – eine unabhängige Instanz, die sich bei diesem Projekt mehr als ausgezahlt hat.
Wo gehobelt wird, fallen Späne. Bei einem Bauprojekt dieser Größe geht naturgemäß auch einmal etwas schief – problematisch wird es nur, wenn Mängel nicht rechtzeitig erkannt oder nicht sachgemäß behoben werden.
In unserem Fall mussten wir den ursprünglichen Bauvertrag mit dem damaligen Bauunternehmen kündigen und die verbleibenden Gewerke einzeln neu ausschreiben. Den Anstoß dazu gab ein Gutachten des TÜV Süd, das nach Bauverzögerungen 29 Mängelpunkte am Rohbau dokumentierte.
Was wir aus dieser Phase mitgenommen haben:
Nach der Vertragskündigung verlief die Fertigstellung mit den neu beauftragten Gewerken weitgehend reibungslos.
Was wir – im Rückblick – jedem zukünftigen Bauherren mitgeben würden.